AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbeingungen

I. Allgemeines

1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen desKäufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Fabrik oder Auslieferungslager. Berechnet werden die beim Tag der Auslieferung gültigen Tagespreise. Wir sind berechtigt , bei nach Vertragsschluss eintretenden Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Frachten , Zöllen und sonstige Abgaben die Preise zu berichtigen.

2. Die Zahlung erfolgt, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungslegung netto. Eine etwaige Skontovereinbarung ist gesondert zu treffen.

3. Bei Neukunden erfolgen die ersten Lieferungen gegen Vorkasse oder nach Absprache

4. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu.

5. Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen.

6. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.

7.Mustersendungen erfolgen grundsätzlich gegen Berechnung. Muster werden nicht zurückgenommen.

 

III. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Auftragsnehmer)

2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragsnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.

3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer
Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird.

4. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur in den in Ziffer. II. 6 genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur
Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.

5. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet – sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten -, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.

6. Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die Erfüllung unserer Forderung durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen.

 

IV. Lieferzeit

1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.

2. Falls wir, der Auftragnehmer selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.

4. Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen oder durch Unmöglichkeit sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit einer unserer Mitarbeiter die Verzögerung grobfahrlässig zu vertreten hat.

5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

 

V. Abnahme und Prüfung

1. Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit unsere Angestellten, mindestens grobfahrlässig gehandelt hat.

2. Mit der Übergabe an den Versender, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, geht jede Gefahr auf den Käufer über.

3. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.

 

VI. Gewährleistung und Haftung

1. Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet.

2. Wir nehmen von uns als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Nicht-Kaufleute nach ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrags.

3. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen.

4. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.

5. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist München

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechtes wird abgedungen.

2. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.

3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechts unwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Ducksch Marketing KG
München 2020